CATERING AGBs
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieblingsküche Catering
§ 1 – Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Lieblingsküche Catering FM e.U.,
Ratschkygasse 48, 1120 Wien (nachfolgend Lieblingsküche genannt), gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann
wirksam, wenn sie von Lieblingsküche ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
1.3. Sollten einzelne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
§ 2 – Vertragsabschluss
2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche
Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch Lieblingsküche.
2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers ausgearbeitet, übernimmt Lieblingsküche
keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit wird
vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger
Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich
vereinbart ist.
2.4. Angebote, Planungen und Konzeptbeschreibungen bleiben mit allen Rechten Eigentum von
Lieblingsküche. Jede anderweitige Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe an
Dritte sowie Änderungen, sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
2.5. Sollten einzelne Artikel des Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich Lieblingsküche
einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
2.6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Lieblingsküche zustande.
§ 3 – Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nebenabreden oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.
3.2. Änderungen oder Abweichungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Lieblingsküche
dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit der Vertragsinhalt nicht wesentlich berührt wird, steht dem
Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.
3.3. Soweit Lieblingsküche Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt dies
im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen
sowie Verträge mit Zulieferanten im Eventbereich.
3.4. Sublieferanten werden durch Lieblingsküche bestimmt. Die Haftung trifft Lieblingsküche nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über Lieblingsküche.
§ 4 – Leistung & Honorar
4.1. Der Auftraggeber stellt Lieblingsküche ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung.
Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
4.2. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von Lieblingsküche für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.3. Lieblingsküche ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen.
Lieblingsküche ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns dieses Geld für die
Durchführung des Events einzusetzen.
4.4. Kostenvoranschläge von Lieblingsküche sind unverbindlich.
§ 5 – Lebensmittel & Warenangebot
5.1. Das Lebensmittel- und Warensortiment ist saisonal bedingten Veränderungen sowie lieferbedingten
Schwierigkeiten unterworfen. Sollten einzelne Artikel nicht verfügbar sein, behält sich Lieblingsküche einen
Austausch gegen zumindest gleichwertige Lebensmittel vor. Das Angebot versteht sich als Vorschlag und
wird individuell angepasst.
§ 6 – Lieferung & Lieferbedingungen
6.1. Zugesagte Termine werden von Lieblingsküche nur unter der Voraussetzung eines normalen
Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen jeder Art entbinden
Lieblingsküche von den übernommenen Pflichten.
6.2. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 2 Tagen nach
der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung als akzeptiert gilt. Für
unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Lieblingsküche keine Haftung.
6.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem
Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.
6.4. Sämtliche Hindernisse, die nicht mit dem Rollwagen befahren werden können, müssen der
Lieblingsküche vom Auftraggeber vor Lieferung bekannt gegeben werden. Sollte keine Information vorliegen,
übernimmt Lieblingsküche keine Verantwortung für verzögerte Anlieferung oder Abweichung vom Zeitplan.
6.5. Ist eine Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, trägt dieser die
entstehenden Zusatzkosten.
§ 7 – Teilnehmerzahl & Bestellung
7.1. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige wichtige Details müssen
spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vereinbart sein.
7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens 10 Werktage
vor der Veranstaltung an Lieblingsküche zu übermitteln, andernfalls kann der gewünschte
Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
§ 8 – Eigentumsrecht & Urheberrecht
8.1. Alle Leistungen von Lieblingsküche (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen) bleiben im geistigen
Eigentum von Lieblingsküche. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars ausschließlich das Recht der
Nutzung zum vereinbarten Zweck.
8.2. Für die Nutzung von Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist die ausdrückliche
Zustimmung von Lieblingsküche erforderlich. Hierfür steht Lieblingsküche eine gesonderte, angemessene
Vergütung zu.
§ 9 – Vertragsauflösung
9.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
9.2. Lieblingsküche ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden:
a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der
Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann;
b) wenn der Ruf sowie die Sicherheit des Unternehmens gefährdet wird;
c) im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Sperren);
d) wenn vereinbarte Akontozahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht termingerecht
einlangen.
§ 10 – Stornobedingungen
HOCHZEITEN
Zeitraum vor Beginn Stornogebühr
90 – 30 ............ Tage 50 %
29 – 14 ............ Tage 75 %
Unter 14 Tage (inkl. am Tag) 100 %
CATERING / EVENTS / FINGERFOOD
Zeitraum vor Beginn Stornogebühr
Bis 7 Tage - Kostenlos
6-3 Tage ............ 30%
2 Tage............ 70%
1 Tag/selber Tag ............ 100%
10.3. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) an
Lieblingsküche zu richten. Massen- oder Gruppen-Stornierungen gelten als eine Stornierung.
§ 11 – Preise & Währung
11.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR). Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt,
handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der in Österreich jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuersätze (derzeit 20 % bzw. 10 % für Lebensmittel).
§ 12 – Zahlungsbedingungen
12.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich
Lieblingsküche vor, bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen sowie ein Inkassounternehmen zu
beauftragen.
12.2. Akontozahlungen können seitens Lieblingsküche im Vorfeld verlangt werden. In der Regel beträgt die
Anzahlung maximal 30 % der Gesamtsumme und ist innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig.
Die Restzahlung ist nach Rechnungslegung zu begleichen.
§ 13 – Datenschutz (DSGVO)
13.1. Lieblingsküche Catering FM e.U. verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name,
Adresse, E-Mail, Telefon) ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b
DSGVO. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.
13.2. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der
Verarbeitung seiner Daten. Anfragen sind schriftlich an anfragen@lieblingskueche.com zu richten. Es
besteht außerdem das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde
(www.dsb.gv.at).
§ 14 – Haftungsbeschränkung
14.1. Lieblingsküche haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14.2. Lieblingsküche haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des
Auftraggebers entstehen (z.B. nicht kommunizierte Lebensmittelallergien, falsche Gästezahl). Der
Auftraggeber ist verpflichtet, alle bekannten Unverträglichkeiten und Allergien spätestens 7 Werktage vor der
Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
14.3. Die Gesamthaftung von Lieblingsküche ist auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme begrenzt.
§ 15 – Gerichtsstand
15.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes der Stadt Wien sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
§ 16 – Salvatorische Klausel
16.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht entsprechen
sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
