CATERING AGBs

Lieblingsküche Catering
AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Lieblingsküche Catering


§ 1 – Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Lieblingsküche Catering FM e.U.,

Ratschkygasse 48, 1120 Wien (nachfolgend Lieblingsküche genannt), gelten ausschließlich diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann

wirksam, wenn sie von Lieblingsküche ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen

bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die

Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu

ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.


§ 2 – Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche

Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch Lieblingsküche.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers ausgearbeitet, übernimmt Lieblingsküche

keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit wird

vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger

Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich

vereinbart ist.

2.4. Angebote, Planungen und Konzeptbeschreibungen bleiben mit allen Rechten Eigentum von

Lieblingsküche. Jede anderweitige Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe an

Dritte sowie Änderungen, sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.

2.5. Sollten einzelne Artikel des Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich Lieblingsküche

einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Lieblingsküche zustande.


§ 3 – Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Nebenabreden oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.

3.2. Änderungen oder Abweichungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Lieblingsküche

dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit der Vertragsinhalt nicht wesentlich berührt wird, steht dem

Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

3.3. Soweit Lieblingsküche Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt dies

im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen

sowie Verträge mit Zulieferanten im Eventbereich.

3.4. Sublieferanten werden durch Lieblingsküche bestimmt. Die Haftung trifft Lieblingsküche nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über Lieblingsküche.


§ 4 – Leistung & Honorar

4.1. Der Auftraggeber stellt Lieblingsküche ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung.

Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von Lieblingsküche für jede einzelne

Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.3. Lieblingsküche ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen.

Lieblingsküche ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns dieses Geld für die

Durchführung des Events einzusetzen.

4.4. Kostenvoranschläge von Lieblingsküche sind unverbindlich.


§ 5 – Lebensmittel & Warenangebot

5.1. Das Lebensmittel- und Warensortiment ist saisonal bedingten Veränderungen sowie lieferbedingten

Schwierigkeiten unterworfen. Sollten einzelne Artikel nicht verfügbar sein, behält sich Lieblingsküche einen

Austausch gegen zumindest gleichwertige Lebensmittel vor. Das Angebot versteht sich als Vorschlag und

wird individuell angepasst.


§ 6 – Lieferung & Lieferbedingungen

6.1. Zugesagte Termine werden von Lieblingsküche nur unter der Voraussetzung eines normalen

Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen jeder Art entbinden

Lieblingsküche von den übernommenen Pflichten.

6.2. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 2 Tagen nach

der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung als akzeptiert gilt. Für

unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Lieblingsküche keine Haftung.

6.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem

Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

6.4. Sämtliche Hindernisse, die nicht mit dem Rollwagen befahren werden können, müssen der

Lieblingsküche vom Auftraggeber vor Lieferung bekannt gegeben werden. Sollte keine Information vorliegen,

übernimmt Lieblingsküche keine Verantwortung für verzögerte Anlieferung oder Abweichung vom Zeitplan.

6.5. Ist eine Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, trägt dieser die

entstehenden Zusatzkosten.


§ 7 – Teilnehmerzahl & Bestellung

7.1. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige wichtige Details müssen

spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vereinbart sein.

7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens 10 Werktage

vor der Veranstaltung an Lieblingsküche zu übermitteln, andernfalls kann der gewünschte

Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.


§ 8 – Eigentumsrecht & Urheberrecht

8.1. Alle Leistungen von Lieblingsküche (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen) bleiben im geistigen

Eigentum von Lieblingsküche. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars ausschließlich das Recht der

Nutzung zum vereinbarten Zweck.

8.2. Für die Nutzung von Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist die ausdrückliche

Zustimmung von Lieblingsküche erforderlich. Hierfür steht Lieblingsküche eine gesonderte, angemessene

Vergütung zu.


§ 9 – Vertragsauflösung

9.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 9.2. Lieblingsküche ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden:

a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der

Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann;

b) wenn der Ruf sowie die Sicherheit des Unternehmens gefährdet wird;

c) im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Sperren);

d) wenn vereinbarte Akontozahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht termingerecht

einlangen.


§ 10 – Stornobedingungen


HOCHZEITEN

Zeitraum vor Beginn Stornogebühr

90 – 30 ............ Tage 50 %

29 – 14 ............ Tage 75 %

Unter 14 Tage (inkl. am Tag) 100 %


CATERING / EVENTS / FINGERFOOD

Zeitraum vor Beginn Stornogebühr

Bis 7 Tage - Kostenlos

6-3 Tage ............ 30%

2 Tage............ 70%

1 Tag/selber Tag ............ 100%  


10.3. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) an

Lieblingsküche zu richten. Massen- oder Gruppen-Stornierungen gelten als eine Stornierung.


§ 11 – Preise & Währung

11.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR). Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt,

handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der in Österreich jeweils geltenden gesetzlichen

Mehrwertsteuersätze (derzeit 20 % bzw. 10 % für Lebensmittel).


§ 12 – Zahlungsbedingungen

12.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen

nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich

Lieblingsküche vor, bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen sowie ein Inkassounternehmen zu

beauftragen.

12.2. Akontozahlungen können seitens Lieblingsküche im Vorfeld verlangt werden. In der Regel beträgt die

Anzahlung maximal 30 % der Gesamtsumme und ist innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig.

Die Restzahlung ist nach Rechnungslegung zu begleichen.


§ 13 – Datenschutz (DSGVO)

13.1. Lieblingsküche Catering FM e.U. verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name,

Adresse, E-Mail, Telefon) ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b

DSGVO. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

13.2. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der

Verarbeitung seiner Daten. Anfragen sind schriftlich an anfragen@lieblingskueche.com zu richten. Es

besteht außerdem das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde

(www.dsb.gv.at).


§ 14 – Haftungsbeschränkung

14.1. Lieblingsküche haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit

ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14.2. Lieblingsküche haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des

Auftraggebers entstehen (z.B. nicht kommunizierte Lebensmittelallergien, falsche Gästezahl). Der

Auftraggeber ist verpflichtet, alle bekannten Unverträglichkeiten und Allergien spätestens 7 Werktage vor der

Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

14.3. Die Gesamthaftung von Lieblingsküche ist auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme begrenzt.


§ 15 – Gerichtsstand

15.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich

zuständigen Gerichtes der Stadt Wien sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.


§ 16 – Salvatorische Klausel

16.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht entsprechen

sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame

Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.